§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Bestellung und jeder mit der JAVABEL GmbH (nachfolgend auch „Verkäuferin“) abgeschlossenen Vereinbarung. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute (nachfolgend auch „Käufer“). Besondere Geschäftsbedingungen, die nur im kaufmännischen Verkehr gelten, sind jeweils gesondert als solche gekennzeichnet.
  2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  3. Diese Verkaufsbedingungen gelten bei Vertragsschluss mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der JAVABEL GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Rebecca Cut Ratridiani, Knorrestr. 5, 20099 Hamburg, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 174903.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Durch seine Bestellung gibt der Käufer ein Angebot ab. Das Angebot kann telefonisch, per E-Mail oder online über die unter der URL http://www.javabel.de oder sonstigen von der Verkäuferin betriebenen Internetseiten (nachfolgend „Internetseite“) abgegeben werden.
  2. Der Käufer ist drei Wochen – bei vorrätiger Ware einschließlich Ausstellungsstücken – an seine Bestellung (sein Vertragsangebot) gebunden.
  3. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Verkäuferin zustande, die mit einer gesonderten E-Mail innerhalb von 3 Werktagen versandt wird. Ist das gewünschte Produkt nicht mehr vorrätig, wird die Verkäuferin ebenfalls innerhalb von 3 Werktagen die Annahme verweigern. Ein Vertrag ist dann nicht zustande gekommen.
  4. Abweichend vom vorstehenden Absatz 3 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
  • der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
  • die Verkäuferin schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt, oder
  • die Verkäuferin Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt. 
  1. Sofern der Käufer seine Bestellung online über die Internetseite der Verkäuferin aufgibt, gelten folgende Bedingungen:
    1. Die im Online-Shop der Verkäuferin enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der Verkäuferin dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Käufer.
    2. Der Käufer gibt das Angebot bei Benutzung des Online-Shops der Verkäuferin mithilfe des integrierten Online-Bestellformulars ab. Dabei gibt der Käufer, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die AGB werden akzeptiert angenommen, wenn die Käufer das Bestellung-Button anklicken.
    3. Wenn Produkte vom Käufer konfiguriert und nach seinen Angaben gefertigt werden sollen, sendet der Käufer nach der Konfiguration durch Klicken des Buttons "Anfragen" eine unverbindliche Anfrage an die Verkäuferin. Anfragen über den Konfigurator stellen Sonderanfertigungen dar. Die Verkäuferin wird daraufhin dem Käufer per E-Mail ein Angebot für die von ihm konfigurierten Produkte unterbreiten. Dieses Angebot enthält einen Hinweis auf diese AGB, die damit Teil des Angebots werden. Das Angebot kann der Käufer ebenfalls per E-Mail mit einer Frist von 14 Tagen annehmen. Nach Vertragsschluss erhält der Käufer eine Auftragsbestätigung und eine Anzahlungsrechnung.
  1. Nach Zugang der Bestellung schickt die Verkäuferin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und die der Käufer über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung des Käufers bei der Verkäuferin und stellt keine Annahme des Antrags dar.
  2. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Käufers nicht annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
  3. Ist der Käufer ein Unternehmer gemäß § 2 Absatz 2 dieser Bedingungen, muss er bei der Bestellung eine Sicherheit leisten. Die Sicherheit beträgt 20 % des Rechnungsbetrages.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Versandkosten werden gemäß § 7 dieser Bedingungen gesondert in Rechnung gestellt. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung, bei Bestellung in unserem Online-Shop auf das dort genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Käufer in der Rechnung der Verkäuferin bzw. im Online-Shop der Verkäuferin mitgeteilt.
    1. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
    2. Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Käufer nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
    3. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
    4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die vier Monaten oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  4. Sofern nichts anderes gesondert vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Folgen des Zahlungsverzuges richten sich nach den gesetzlichen Regeln.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Änderungsvorbehalt
      1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
      2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
      3. Unwesentliche bzw. handelsübliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maßabweichungen bei Holz- und Kunststoffoberflächen sind zulässig. Entsprechendes gilt bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
      § 6 Montage
          1. Hat die Verkäuferin hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat sie dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
          2. Die Mitarbeiter/innen der Verkäuferin sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen der Verkäuferin hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern/innen der Verkäuferin ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäuferin und Käufer.
          § 7 Liefer- und Versandbedingungen
          1. Eine Lieferfrist wird zwischen den Parteien im Rahmen der Bestellung gesondert vereinbart.
          2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Verkäuferin.
          3. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung der Verkäuferin angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
          4. Für die Lieferung von Waren, die über die Internetseite der Verkäuferin bestellt werden, trägt der Käufer die im Rahmen des Angebotes bzw. des Bestellvorgangs ausgewiesenen Versandkosten.
          5. Für die Lieferung von Waren, die im stationären Handel der Verkäuferin bestellt werden, gilt hiervon abweichend folgendes:

          Ist Lieferung/Versand der Ware durch die Verkäuferin bzw. deren Vertragsspediteur vereinbart, erfolgt diese/dieser einschließlich eventuell erforderlicher Verpackung bis hinter die erste verschließbare Tür des Käufers oder bis hinter die Tür des gewünschten Raums des Käufers. LKW-Anfahrt und Entladung müssen durch den Käufer gewährleistet sein. Falls der Käufer eine besondere Verpackung oder besondere Versandart wünscht, werden die auftretenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

          1. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, trägt der Käufer die der Verkäuferin hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer die in der Widerrufsbelehrung der Verkäuferin hierzu getroffene Regelung.
          2. Bei Selbstabholung informiert die Verkäuferin den Käufer zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Käufer die Ware nach Absprache mit der Verkäuferin am Sitz der Verkäuferin abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
          3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Verkäuferin berechtigt, für den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
          § 8 Lieferfrist, Verzug gegenüber Verbrauchern
              1. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Vertragsware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist.
              2. Falls die Verkäuferin die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der Inverzugsetzung durch den Käufer in Textform, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
              3. Von der Verkäuferin nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb der Verkäuferin oder bei deren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung in Textform anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei der Verkäuferin erfolgt. Im Falle einer kalendermäßig bestimmten Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
              4. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
              § 9 Lieferung im kaufmännischen Verkehr
                  1. Der Beginn der von der Verkäuferin angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Außerdem setzt der Beginn der von der Verkäuferin angegebenen Lieferzeit die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
                  2. Die Verkäuferin haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Verkäuferin ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
                  3. Außerhalb der Fälle vom vorstehenden Absatz 2 ist die Haftung der Verkäuferin für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt, es sei denn, aus den Umständen des Falles ist erkennbar, dass der Käufer keinen Nachteil erlitten hat.
                  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
                  § 10 Eigentumsvorbehalt
                      1. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Verkäuferin auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
                      2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, hochwertige Güter auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
                      3. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der Verkäuferin unverzüglich in Textform mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
                      § 11 Eigentumsvorbehalt im kaufmännischen Verkehr:
                          1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
                          2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, hochwertige Güter auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
                          3. Der kaufmännische Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an die Verkäuferin in Höhe des mit der Verkäuferin vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
                          4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
                          5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
                          § 12 Gefahrübergang bei Verbrauchern
                              1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der Verkäuferin, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die Verkäuferin auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
                              2. Bei Lieferung/Versand der Ware durch die Verkäuferin bzw. deren Vertragsspediteur geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über, sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. In allen anderen Fällen erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Waren durch die Verkäuferin an das Lieferunternehmen.
                              3. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer oder einen vom Käufer beauftragten Spediteur geht die Gefahr bei Ausgabe der Ware im Geschäftslokal der Verkäuferin auf den Käufer über.
                              4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
                              § 13 Gefahrübergang im kaufmännischen Verkehr
                                  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der Verkäuferin, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäuferin auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
                                  2. Die Gefahr geht, sofern der Versand der Ware vereinbart ist und die Verkäuferin nicht den Transport oder die Installation übernommen hat, spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (maßgeblich ist der Beginn des Verladevorgangs) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäuferin dies dem Käufer angezeigt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
                                  3. Die Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch die Verkäuferin betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
                                  4. Die Sendung wird von der Verkäuferin nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
                                  5. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
                                    1. die Lieferung und, sofern der Verkäuferin auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
                                    2. die Verkäuferin dies dem Käufer unter Hinweis auf die Abnahmefiktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
                                    3. seit der Lieferung oder Installation 12 Werktage vergangen sind oder der Käufer mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation 12 Werktage vergangen sind, und
                                    4. der Käufer die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Verkäuferin angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
                                  § 14 Annahmeverzug
                                      1. Der Käufer haftet der Verkäuferin gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für die aus einem Annahmeverzug entstehenden Schäden.
                                      2. Der Käufer befindet sich mit der Annahme in Verzug, wenn er nach Ablauf einer ihm von der Verkäuferin gesetzten angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Annahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht annehmen zu wollen.
                                      3. Die Verkäuferin kann im Falle des Verzuges des Käufers vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe des § 14 Absatz 4 verlangen.
                                      4. Als Schadensersatz statt der Leistung kann die Verkäuferin 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt der Verkäuferin, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
                                      5. Dauert der Verzug länger als einen Monat an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Der Verkäuferin kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
                                      § 15 Rücktritt
                                          1. Höhere Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, streikbedingte Betriebsstörungen, Produktionseinstellung durch den Hersteller, Betriebsstilllegungen oder Betriebsstörungen bei dem Verkäufer oder dessen Vorlieferern oder Verkehrsstörungen sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über das Lieferhindernis unverzüglich zu unterrichten. Dauert der Leistungsaufschub länger als vier Monate, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Rücktrittsrechte des Käufers aus anderen Gründen bleiben davon unberührt.
                                          2. Ein Rücktrittsrecht wird der Verkäuferin zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Ein Rücktrittsrecht steht der Verkäuferin ferner dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird und sie den Käufer erfolglos aufgefordert hat, innerhalb angemessener Frist Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden Leistungen den Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheit zu leisten.
                                          § 16 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
                                              1. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 2 dieser Bedingungen, und hat der Käufer die Waren telefonisch oder über E-Mail oder über unseren Online-Shop bestellt, steht ihm folgendes gesetzliches Widerrufsrecht zu;
                                              Widerrufsbelehrung
                                              Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
                                              Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der JAVABEL GmbH, Knorrestraße 5, 20099 Hamburg mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder im Servicecenter) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
                                              Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
                                              Folgen des Widerrufs
                                              Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
                                              Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
                                              Wir tragen die Kosten der Rücksendung von paketversandfähigen Waren. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der nicht paketversandfähigen Waren.
                                              Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
                                              Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen gilt folgendes: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
                                              Ende der Widerrufsbelehrung
                                              1. Das vorstehende Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies gilt nicht, soweit der Kunde seine Auswahl aus dem von der Verkäuferin zur Verfügung gestellten Konfigurator getroffen hat.
                                              2. Ein Widerrufsrecht für Unternehmer besteht ausdrücklich nicht.
                                              § 17 Warenrücknahme
                                              1. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat die Verkäuferin Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
                                                1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
                                                2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
                                              • für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung

                                              – innerhalb des 1. Halbjahres 35 % des Kaufpreises

                                              – innerhalb des 2. Halbjahres 45 % des Kaufpreises

                                              – innerhalb des 3. Halbjahres 60 % des Kaufpreises

                                              – nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80 %, höchstens aber 100 % des Kaufpreises.

                                              • für Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung

                                               – innerhalb des 1. Halbjahres 45 % des Kaufpreises

                                               – innerhalb des 2. Halbjahres 60 % des Kaufpreises

                                               – innerhalb des 3. Halbjahres 70 % des Kaufpreises

                                               – nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80 %, höchstens aber 100 % des Kaufpreises.

                                              1. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass der Verkäuferin keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
                                              § 18 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
                                              1. Die Gewährleistung der Verkäuferin gegenüber Verbrauchern richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
                                              2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. unsachgemäße Behandlung oder Verwendung sowie Weiterverwendung beschädigter Ware, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse.
                                              3. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen oder Änderungen an den Produkten von Dritten vorgenommen oder wenn Montageanweisungen nicht befolgt werden.
                                              4. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
                                              5. Der Verkäuferin kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
                                              6. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder von der Verkäuferin endgültig verweigert wurde.
                                              7. Wählt der Käufer nach Absatz 6 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt, so hat die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Berechnung des Wertersatzes für die gezogenen Nutzungen gelten folgende Bedingungen:
                                                1. Für Möbel mit Ausnahme von Polstermöbeln bei einer angenommenen üblichen Nutzungsdauer von 10 Jahren: 0,85 % des Kaufpreises ohne Abzug pro angefangenen Monat.
                                                2. Für Polstermöbel und Elektrogeräte bei einer angenommenen Nutzungsdauer von ca. 6 Jahren: 1,4 % des Kaufpreises ohne Abzüge pro angefangenen Monat
                                              8. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten ist.
                                              9. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
                                              10. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
                                              § 19 Haftung gegenüber Verbrauchern
                                              1. Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; aufgrund der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie haftet zudem für alle Ansprüche wegen Mängeln, wenn sie den Mangel arglistig verschwiegen hat sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
                                              2. Die Verkäuferin haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Pflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf; in diesen Fällen ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
                                              3. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der Verkäuferin auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
                                              4. Soweit die Verkäuferin bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Verkäuferin allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
                                              5. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen 1 bis 4 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
                                              6. Die Begrenzung nach Absatz 5 gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
                                              7. Soweit die Schadensersatzhaftung der Verkäuferin gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
                                              § 20 Haftung gegenüber Unternehmern
                                              1. Dem kaufmännischen Käufer obliegen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäߧ 377 HGB.
                                              2. Wir haften bei Schadensersatzansprüchen, insbesondere bei Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, wegen Mängeln, wegen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder aus unerlaubter Handlung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
                                              3. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
                                              4. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer der Verkäuferin etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Vertragspflichten, die die Durchführung des Vertrages erst möglich machen. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach § 9 Absatz 2 dieser Bedingungen gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
                                              5. Im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit haften wir nur, wenn uns das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
                                              6. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Käufer.
                                              7. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
                                              8. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
                                              9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
                                              10. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
                                              11. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
                                              12. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferanten gilt ferner vorstehender Absatz 6 entsprechend.
                                              § 21 Deutsches Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
                                              1. Für Verbraucher richten sich Gerichtsstand und Erfüllungsort nach den gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
                                              2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern der Käufer Unternehmen ist.
                                              3. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
                                              § 22 Verbraucherstreitbeilegung

                                              JAVABEL GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

                                              (Stand: 11.11.2022)